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Stark an Ihrer Seite –
Ihr Fachanwalt für Familienrecht
und Strafrecht

Ziele definieren - Wege bestreiten

Nichts dem Zufall überlassen

Gerade in Familien- und Strafsachen geht es um viel; entweder um hohe finanzielle Ansprüche, um die elterliche Sorge für die eigenen Kinder oder um drohende Freiheitsstrafen.

Beide Rechtsgebiete bergen die Gefahr, dass sich unüberlegte Handlungen oder aber Passivität erheblich auf ein späteres Ergebnis auswirken können. Nicht selten gehen beispielsweise familienrechtliche Unterhaltsansprüche für die Vergangenheit verloren oder aber Sie werden strafrechtlich verurteilt, obwohl ein Freispruch möglich gewesen wäre.

Diese Gefahr beseitigen Sie, indem Sie sich von Anfang an fachanwaltlicher Beistandschaft bedienen. Überlassen Sie nichts dem Zufall!

Rechtsanwalt Hakan Day

Rechtsanwalt Day hat Rechtswissenschaften an der Johannes-Gutenberg-Universität in Mainz mit dem Schwerpunkt Strafverteidigung und Strafrechtspflege studiert. Das Rechtsreferendariat absolvierte er am Landgericht Wiesbaden mit Wahlstation bei der Staatsanwaltschaft. Zeitgleich war er als Korrekturassistent für die Uni Mainz im Bereich des Strafrechts tätig. Seit 2017 praktiziert Rechtsanwalt Day als selbstständiger Rechtsanwalt in Wiesbaden. Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt ausschließlich im Familien- und Strafrecht. Zeitgleich tritt er als Rechtsexperte bei RTL und NTV auf und kommentiert aktuelle strafrechtliche Themen.

Nina Curto

Frau Curto assistiert Rechtsanwalt Day bei der Betreuung der Mandanten und unterstützt diesen insbesondere mit ihren wirtschaftsrechtlichen Kenntnissen. Sie ist zudem für das Office Management zuständig.

Familienrecht

Fachanwaltliche Beistandschaft erhalten Sie bei uns insbesondere im Trennungs- und Scheidungsverfahren sowie in Kindschafts- und Unterhaltsangelegenheiten. Eine Übersicht gängiger Streitgegenstände im Familienrecht erhalten Sie hier.

Klicken Sie auf den Begriff, um mehr zu erfahren!

Ehescheidung

Die Ehe kann auf Antrag eines Ehegatten von einem Gericht geschieden werden. Dafür muss das sogenannte Trennungsjahr vergangen sein, weil das Gesetz dann vermutet, dass die Ehe zerrüttet ist. Probleme tauchen hier regelmäßig auf, wenn der Trennungstermin streitig ist oder aber ein Ehegatte das Scheidungsverfahren künstlich in die Länge zieht, um beispielsweise länger in den Genuss von Unterhaltszahlungen zu kommen.

Ehevertrag
Wenn Sie ohne jegliche Vereinbarung heiraten, gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum Güterrecht und Unterhaltsrecht. Dies kann je nach Einkommens- und Vermögensverhältnissen sowie dem von den Ehepartnern praktizierten Lebensmodell zu unbilligen Ergebnissen führen, falls die Ehe scheitern sollte. Daher können Paare bereits vor Eheschließung einen Ehevertrag schließen, um alle Eventualitäten für den Fall des Scheiterns der Ehe vorab zu regeln. Solche Eheverträge können von einem Rechtsanwalt individuell erstellt werden und bedürfen in den meisten Fällen der notariellen Beurkundung.
Gewaltschutz
Auf Antrag kann das Familiengericht ein Annäherungsverbot gegenüber einer anderen Person aussprechen, wenn diese beispielsweise den Körper, die Gesundheit oder die sexuelle Selbstbestimmung einer anderen Person verletzt hat. Opfer sollten schnell handeln, da nach einem gewissen Zeitablauf oft keine Wiederholungsgefahr mehr angenommen wird. Adressaten eines solchen Beschlusses sollten die mündliche Verhandlung beantragen und eine Gegendarstellung samt eidesstattlicher Versicherung abgeben, um die Aufhebung des Beschlusses herbeizuführen.
Kindesunterhalt
Der Kindesunterhalt wird regelmäßig geschuldet, wenn das Kind seinen Lebensmittelpunkt bei nur einem Elternteil hat. Problematisch ist hierbei oft, wie hoch das unterhaltsrelevante Einkommen des Unterhaltsschuldners ist. Wichtig zu beachten ist auch, dass es zur Geltendmachung von rückständigen Unterhaltsansprüchen gewisse Voraussetzungen gibt. Hier muss der Unterhaltsgläubiger bzw. der betreuende Elternteil schnell aktiv werden.
Nachehelicher Unterhalt
Der nacheheliche Unterhalt kann sich ab Rechtskraft der Ehescheidung an den Trennungsunterhalt anschließen. Es gibt hierfür verschiedene Voraussetzungen. Oft wird darüber gestritten, über wie viel unterhaltsrechtliches Einkommen der Unterhaltsschuldner verfügt und in welchem Maße es dem Unterhaltsgläubiger zumutbar ist, seinen Lebensunterhalt durch Arbeit selbst zu verdienen.
Sorgerecht

Das Sorgerecht steht verheirateten Paaren immer gemeinsam zu. Unverheiratete Paare können beispielsweise durch eine Erklärung der Kindesmutter gemeinsames Sorgerecht haben. In Sorgerechtsverfahren geht es regelmäßig darum, dass ein Elternteil Teilbereiche des Sorgerechts oder das Sorgerecht insgesamt für sich beansprucht, weil er der Meinung ist, dass die Alleinsorge dem Kindeswohl am besten entspricht. Es kann auch vorkommen, dass nur die Zustimmung zu einer einzigen sorgerechtlichen Entscheidung durch das Gericht ersetzt werden soll, wie beispielsweise die Zustimmung des anderen Elternteils zur Impfung des Kindes.

Trennungsunterhalt
Ab dem Zeitpunkt der Trennung (Auszug oder Trennung von Tisch und Bett) schuldet derjenige Ehepartner, der mehr verdient, dem anderen Ehepartner Trennungsunterhalt. Wichtig ist, dass dieser Unterhalt sofort gefordert wird. Bleibt der Unterhaltsberechtigte mehrere Wochen oder gar Monate untätig, kann er für die Vergangenheit keinen Unterhalt mehr fordern. Streitpunkte sind hier oftmals die Höhe des unterhaltsrechtlichen Einkommens des Verpflichteten und die eventuelle Pflicht des Unterhaltsgläubiger, sein Einkommen durch eigene Arbeit zu erhöhen.
Umgangsrecht
Beide Elternteile sind zum Umgang mit dem gemeinsamen Kind berechtigt und verpflichtet. Oft können sich getrennte Eltern aber nicht darüber einigen, in welchem Umfang der Umgang stattfinden soll. Dann kann ein Umgangsverfahren vor dem Familiengericht eingeleitet werden, in welchen der Umgang geregelt wird. Sofern von einem Elternteil eine Gefahr für das Kind ausgeht, kann der Umgang auch gerichtlich ausgeschlossen werden.
Vaterschaftsanfechtung
Wenn der rechtliche Vater (Vater durch Eheschließung oder Anerkennung der Vaterschaft) den Verdacht hat, dass er eventuell nicht biologischer Vater seines Kindes ist, kann er gerichtlich die Vaterschaft anfechten. Zu beachten gilt hier die Anfechtungsfrist: Sie beträgt zwei Jahre und beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Berechtigte von den Umständen erfährt, die gegen die Vaterschaft sprechen.
Vaterschaftsfeststellung
Der biologische Vater kann gerichtlich feststellen lassen, dass er der Vater des Kindes ist. Nach Einholung eines (positiven) Vaterschaftstest stellt das Gericht fest, dass der Antragsteller der Vater des Kindes ist, was sodann mit Rechtskraft der Entscheidung alle Rechte (z. B. Umgang) und Pflichten (z. B. Unterhalt) auslöst.
Versorgungsausgleich
Im Falle der Ehescheidung findet in der Regel der Versorgungsausgleich. Durch diesen werden sämtliche in der Ehezeit erworbenen Rentenansprüche beider Ehegatten ausgeglichen. Von allen erworbenen Anrechten erhält jeder Ehepartner jeweils 50% der Ansprüche des anderen Ehegatten. Problematisch sind oft Kündigung von privaten Altersvorsorgeverträgen nach der Trennung. Der Versorgungsausgleich wird ab einer Ehezeit von drei Jahren automatisch vom Gericht durchgeführt. Bei kürzeren Ehezeiten findet der Versorgungsausgleich nur auf Antrag statt.
Wohnungszuweisung
Wenn sich Ehegatten trennen, kann ein Ehegatte beantragen, dass ihm die Ehewohnung insgesamt oder Teile davon zur alleinigen Nutzung zugewiesen wird. Hierbei geht es um die Frage, ob dies unter Berücksichtigung der Belange des anderen Elternteils notwendig ist, um eine unbillige Härte zu vermeiden. Gewichtige Kriterien hierfür sind insbesondere das Wohl von im Haushalt lebenden Kindern oder körperliche Übergriffe.
Zugewinnausgleich
Beim Zugewinnausgleich werden die Vermögen der Ehegatten gegenübergestellt und errechnet, um wieviel Euro diese zwischen dem Tag der Eheschließung und dem Tag der Zustellung des Scheidungsantrages gewachsen sind. Derjenige Ehegatte, der mehr Vermögen aufgebaut hat, also einen höheren Zugewinn erzielt hat, muss dem anderen Ehegatten den hälftigen Wert auszahlen. Häufig wird hier über den Wert von Immobilien oder das Vermögen zum Zeitpunkt der Eheschließung gestritten, denn je höher das Anfangsvermögen für den Ausgleichspflichtigen ist, desto geringer ist der Ausgleichsanspruch des anderen Ehegatten.

Strafrecht

Im Strafrecht gibt es verschiedene Verfahrensstadien, in denen fachanwaltlicher Beistand erforderlich ist.

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Ermittlungsverfahren

Oft bekommen Beschuldigte nicht mit, dass gegen sie ermittelt wird. Sobald Sie Kenntnis davon erlangen, z. B. durch ein Schreiben der Polizei oder eine Hausdurchsuchung, sollten Sie niemals mit den Strafverfolgungsbehörden reden. Jedes unüberlegte Wort kann Ihnen schaden und sich negativ auf den Rest des Verfahrens auswirken. Sie sollten sofort einen Verteidiger beauftragen, um das weitere Vorgehen zu planen. Als Beschuldigter im Strafverfahren haben Sie jederzeit das Recht auf einen Verteidiger. Bestehen Sie darauf!

Anklageerhebung

Wenn die Staatsanwaltschaft gegen Sie Anklage erhebt, bekommen Sie diese Anklage vom Gericht zugestellt und dürfen dazu Stellung nehmen. Das Gesetz ermöglicht es dem Gericht, das Hauptverfahren nicht zu eröffnen, wenn es einen hinreichenden Tatverdacht nicht für gegeben hält. In der Praxis geschieht dies in den allerseltensten Fällen. Spätestens an diesem Punkt des Verfahrens muss Akteneinsicht beantragt werden, um den Hauptverhandlungstermin vorzubereiten und eventuelle Beweisanträge zu stellen.

Strafbefehl
Ein Strafbefehl wird oftmals bei Vergehen erlassen, wenn die Behörden davon ausgehen, dass eine Hauptverhandlung keine weiteren Erkenntnisse bringen wird, die für die Strafzumessung relevant sind. Oft werden entlastende Aspekt aber nicht ordentlich von den Behörden ermittelt oder aber das Einkommen des Beschuldigten viel zu hochgeschätzt. Hier kann es sich lohnen, gegen den Strafbefehl einen Einspruch einzulegen und entweder die Höhe der Strafe anzugreifen oder aber in einem Hauptverhandlungstermin die Schuldfrage zu klären. Für die Einlegung des Einspruchs sieht das Gesetz eine Frist von 2 Wochen ab Zustellung des Strafbefehls vor.
Bewährungswiderruf
Wenn Sie zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden sind und gegen Auflagen und Weisung verstoßen haben oder aber erneut straffällig geworden sind, kann das Gericht die Bewährung widerrufen. Falls dies geschieht, sollten Sie sofort aktiv werden. Sie haben nach Zustellung des Beschlusses nur eine Woche Zeit, sofortige Beschwerde einzulegen. Oft kann der Verteidiger den Widerruf der Bewährung abwenden, sodass Sie nicht die Haft antreten müssen.

Bewertungen auf anwalt.de

Mehr als 140 sehr gute Bewertungen auf https://www.anwalt.de/hakan-day

Hakan Day im TV

Mundraub

In diesem Beitrag auf NTV gibt RA Day eine Stellungnahme zum Thema „Mundraub“ ab. Es geht um die Strafbarkeit des Diebstahls von Obst auf Feldern.

Berufungsaussichten

Yo Oli: In diesem Video bewertet RA Day die Berufungsaussichten eines Youtube-Stars im Strafverfahren.

Polizeigewalt

Nach einem Vorfall von Polizeigewalt auf der Frankfurter Zeil gibt RA Day dazu ein Interview, bei dem er eines der Opfer der Polizeigewalt vertritt.

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