Stark an Ihrer Seite –
Ihr Fachanwalt für Familienrecht
und Strafrecht
Ziele definieren - Wege bestreiten
Nichts dem Zufall überlassen
Gerade in Familien- und Strafsachen geht es um viel; entweder um hohe finanzielle Ansprüche, um die elterliche Sorge für die eigenen Kinder oder um drohende Freiheitsstrafen.
Beide Rechtsgebiete bergen die Gefahr, dass sich unüberlegte Handlungen oder aber Passivität erheblich auf ein späteres Ergebnis auswirken können. Nicht selten gehen beispielsweise familienrechtliche Unterhaltsansprüche für die Vergangenheit verloren oder aber Sie werden strafrechtlich verurteilt, obwohl ein Freispruch möglich gewesen wäre.
Diese Gefahr beseitigen Sie, indem Sie sich von Anfang an fachanwaltlicher Beistandschaft bedienen. Überlassen Sie nichts dem Zufall!
Rechtsanwalt Hakan Day

Nina Curto

Familienrecht
Fachanwaltliche Beistandschaft erhalten Sie bei uns insbesondere im Trennungs- und Scheidungsverfahren sowie in Kindschafts- und Unterhaltsangelegenheiten. Eine Übersicht gängiger Streitgegenstände im Familienrecht erhalten Sie hier.
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Die Ehe kann auf Antrag eines Ehegatten von einem Gericht geschieden werden. Dafür muss das sogenannte Trennungsjahr vergangen sein, weil das Gesetz dann vermutet, dass die Ehe zerrüttet ist. Probleme tauchen hier regelmäßig auf, wenn der Trennungstermin streitig ist oder aber ein Ehegatte das Scheidungsverfahren künstlich in die Länge zieht, um beispielsweise länger in den Genuss von Unterhaltszahlungen zu kommen.
Das Sorgerecht steht verheirateten Paaren immer gemeinsam zu. Unverheiratete Paare können beispielsweise durch eine Erklärung der Kindesmutter gemeinsames Sorgerecht haben. In Sorgerechtsverfahren geht es regelmäßig darum, dass ein Elternteil Teilbereiche des Sorgerechts oder das Sorgerecht insgesamt für sich beansprucht, weil er der Meinung ist, dass die Alleinsorge dem Kindeswohl am besten entspricht. Es kann auch vorkommen, dass nur die Zustimmung zu einer einzigen sorgerechtlichen Entscheidung durch das Gericht ersetzt werden soll, wie beispielsweise die Zustimmung des anderen Elternteils zur Impfung des Kindes.
Strafrecht
Im Strafrecht gibt es verschiedene Verfahrensstadien, in denen fachanwaltlicher Beistand erforderlich ist.
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Oft bekommen Beschuldigte nicht mit, dass gegen sie ermittelt wird. Sobald Sie Kenntnis davon erlangen, z. B. durch ein Schreiben der Polizei oder eine Hausdurchsuchung, sollten Sie niemals mit den Strafverfolgungsbehörden reden. Jedes unüberlegte Wort kann Ihnen schaden und sich negativ auf den Rest des Verfahrens auswirken. Sie sollten sofort einen Verteidiger beauftragen, um das weitere Vorgehen zu planen. Als Beschuldigter im Strafverfahren haben Sie jederzeit das Recht auf einen Verteidiger. Bestehen Sie darauf!
Wenn die Staatsanwaltschaft gegen Sie Anklage erhebt, bekommen Sie diese Anklage vom Gericht zugestellt und dürfen dazu Stellung nehmen. Das Gesetz ermöglicht es dem Gericht, das Hauptverfahren nicht zu eröffnen, wenn es einen hinreichenden Tatverdacht nicht für gegeben hält. In der Praxis geschieht dies in den allerseltensten Fällen. Spätestens an diesem Punkt des Verfahrens muss Akteneinsicht beantragt werden, um den Hauptverhandlungstermin vorzubereiten und eventuelle Beweisanträge zu stellen.
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